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Emissionsmessungen

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb

Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen sind verpflichtet, Schadstoffmessungen vorzunehmen.

Die Emissionsgrenze sind in der LRV (Luftreinhalte-Verordnung) zu lesen.

Emission und Immission sind zentrale Begriffe im Bereich luftgetragener Schadstoffe. Sie beinhalten die Freisetzung und das Einwirken von schädlichen Stoffen auf Systeme und Organismen und bedürfen deshalb strengster Überwachung. Wir ermitteln die Konzentration luftverunreinigender Stoffe bis in den Spurenbereich und unterstützen Sie damit in Ihrer Qualitätssicherung.
 

Unsere Leistungen

  • Emissions- und Immissionsmessungen
  •  Erstmalige und wiederkehrende Emissionsanalyse an genehmigungsbedürftign Industrieanlagen wie an Sondermülldeponieverbrennungsanlagen, Kraftwerken, Raffinerien, Ziegeleien, Asphaltmischanlagen, Giessereien, Druckereien und Galvanikbetriebe
  • Analyse von Rauchgasen wie Stickstoffoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2), Kohlendioxid (CO2) und Sauerstoff (O2)
  • Analyse von anorganischen Gasen wie Schwefeloxide (SOx), Schwefelwasserstoff (H2S), Chlorwasserstoff (HCl), Bromwasserstoff (HBr) und Fluorwasserstoff (HF)
  • Analyse von organischen Gasen wie Benzol-, Toluol-, Xylol-, Ethylbenzole (BTEX), Formaldehyde, allg. Aldehyde, VOC und Amine
  • Analyse von Staub und Staubinhaltsstoffen (Schwer-, Halbmetalle)
  • Analyse hochtoxischer organischer Verbindungen, darunter Dioxine und Furane (PCDD/F), Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Probenuntersuchung im akkreditierten Labor
  • Behördenmanagement
  • Unterstützung bei der Antragserstellung zur Genehmigung von Anlagen